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Tipps zur Optimierung des Double-Opt-In Verfahrens

Die Einwilligung (Opt-In) eines Empfängers zum Erhalt von Newslettern und Marketing Mails muss vom Versender rechtssicher nachweisbar sein.
Stefan Mies | 01.08.2012

Die Einwilligung (Opt-In) eines Empfängers zum Erhalt von Newslettern und Marketing Mails muss vom Versender rechtssicher nachweisbar sein. Dazu ist nur das Double-Opt-In Verfahren geeignet. Das Double-Opt-In Verfahren verhindert, dass ein Empfänger durch einen Unbefugten – über ein frei zugängliches Formular – für einen Newsletter angemeldet wird. Selbst eigenmächtig eingetragene Opt-Ins werden jedoch nicht immer auch per Double-Opt-In bestätigt. Mit diesen acht Tipps erhöhen Sie Ihre Double-Opt-In Raten. 1. Auf Bestätigungsmail hinweisen Es ist empfehlenswert, den Empfänger bereits bei Abgabe des ersten Opt-Ins darauf hinzuweisen, dass er eine Bestätigungsmail für ein Double-Opt-In erhalten wird. Dieser Hinweis kann direkt beim Anmeldeformular platziert werden aber auch auf einer zusätzlichen Seite, die sich nach Ausfüllen des Formulars öffnet. Ein Nutzer beachtet eine E-Mail eher, wenn sie von ihm erwartet wird. Auch muss er möglicherweise erst einmal seinen E-Mail-Client öffnen. Hinzu kommt, dass es auch Bestätigungsmails gibt, die nur über die erfolgreiche Anmeldung informieren – “Vielen Dank für Ihre Anmeldung für unseren Newsletter/in unserem Shop/usw.”. Da diese oftmals keine relevanten Informationen mehr für den Empfänger enthalten, ist die Wahrscheinlichkeit hoch, dass sie ungeöffnet gelöscht werden. Daher ist es sinnvoll, dem Empfänger schon vorab mitzuteilen, dass er noch einmal selbstständig eine Bestätigung abgeben muss. 2. Double-Opt-In Verfahren erklären Vielen Empfängern ist das Double-Opt-In Verfahren nicht bekannt und sie denken, eine einzelne Einwilligung wäre ausreichend. Möglicherweise fühlt sich ein Empfänger durch eine E-Mail deren Sinn er nicht sieht belästigt. Daher sollte dem Empfänger kurz erläutert werden, warum er um eine Bestätigung gebeten wird. Dazu reicht ein kurzer Satz wie z.B. “Wir möchten Sie vor einer Anmeldung durch Dritte schützen”. Auch sollte dem Empfänger mitgeteilt werden, was er zu tun hat, wenn er die E-Mail erhält – “Klicken Sie auf den Link, um Ihre Anmeldung zu bestätigen”. Es kann passieren, dass Unbefugte einen Empfänger ohne sein Wissen über ein frei zugängliches Formular für einen Newsletter anmelden. Der Empfänger erhält daraufhin eine Bestätigungsmail, ohne zu wissen warum. Im schlimmsten Fall sucht er die Schuld beim Absender und beklagt sich öffentlich darüber, dass der Absender seine Daten missbraucht. Um dem vorzubeugen, sollte in der Bestätigungsmail zusätzlich die Möglichkeit des Opt-Ins durch Unbefugte benannt werden. Der Empfänger sollte darauf hingewiesen werden, dass er in diesem Fall die Bestätigungsmail löschen kann und keine Daten von ihm erhoben werden. 3. Bestätigungsmails zeitnah versenden Auch wenn der Empfänger auf den Erhalt der Bestätigungsmail hingewiesen wurde, kann es sein, dass er diesen Hinweis nicht beachtet oder ihn vergisst bevor die Bestätigungsmail eintrifft. Daher sollte eine Bestätigungsmail immer möglichst zeitnah zum ersten Opt-In versendet werden. Der Empfänger ist gedanklich noch bei der Anmeldung und erkennt sofort den Zusammenhang der Bestätigungsmail zur Anmeldung. Wenn ein zeitnaher Versand nicht möglich ist, sollte der Empfänger auf die Verzögerung hingewiesen werden. Ein weiterer Grund für den zeitnahen Versand ist, dass der Empfänger in der Zeit zwischen erstem Opt-In und Bestätigungsmail möglicherweise das Interesse an dem Newsletter verlieren könnte. 4. Auf Spamordner hinweisen Es besteht die Gefahr, dass eine Bestätigungsmail vom Spam-Filter aussortiert wird. Daher sollte der Empfänger darauf hingewiesen werden, auch in seinen Spam Ordner zu schauen, wenn er die Bestätigungsmail nicht erhält. Es empfiehlt sich auch, dem Empfänger anzubieten, den Absender vorab in sein Adressbuch zu übernehmen, um eine mögliche Filterung zu umgehen. 5. Bestätigung per Klick anbieten Mit jedem zusätzlichen Schritt steigt die Wahrscheinlichkeit, dass ein Empfänger den Double-Opt-In Prozess abbricht. Der einfachste, kürzeste und für die meisten Nutzer auch gewohnteste Weg ist der Klick auf einen Bestätigungslink. Von einer Bestätigung per Antwortmail an den Absender sollte abgesehen werden. Drei weitere Tipps können Sie hier nachlesen... ------- Weitere Tipps finden Sie in unserem Unternehmensblog: http://www.artegic.de/aktuelles oder auf Twitter twitter.com/artegic. ------- artegic AG – Know-how und Technologie für Online CRM Zanderstraße 7 53177 Bonn Tel.: +49 (0)228 22 77 97-0 Fax: +49 (0)228 22 77 97-900 E-Mail: info@artegic.de Url: www.artegic.de artegic ist vom TÜV Rheinland unternehmensweit nach dem internationalen Standard für IT- und Datensicherheit ISO/IEC 27001 zertifiziert.