Datenschutz: Was ist beim Versand zu beachten?
Beim Newsletterversand wird zumindest die E-Mail-Adresse einer Person verarbeitet. In der Regel kommt für die persönliche Ansprache noch der Name hinzu. Es handelt sich also um die Verarbeitung personenbezogener Daten. Spätestens seit Einführung der DSGVO werden wir an dieser Stelle hellhörig: Eine passende Formulierung für die Datenschutzerklärung muss her! Wir erklären, welche Informationen Ihre Datenschutzerklärung enthalten muss, wenn Sie Ihren Interessenten einen Newsletter anbieten.
Double-Opt-In Lösung für die Einwilligung
Dass für einen solchen Newsletterversand in der Regel die Einwilligung des Empfängers eingeholt werden muss, ist klar: Hierfür greifen Seitenbetreiber am besten auf eine Double-Opt-In-Lösung zurück, bei der der Empfänger zunächst eine Bestätigungs-Email mit Bestätigungslink bekommt, bevor er im Mail-Verteiler landet. Etwas anderes kann bei der Bestandskundenwerbung gelten: Hier darf der Unternehmer Werbung für ähnliche Produkte machen, wenn er die E-Mail-Adresse des Empfängers im Zusammenhang mit dem Erwerb dieser Produkte bekommen hat. Außerdem muss er eine Reihe von Informationspflichten erfüllen.
Unabhängig davon, ob das Unternehmen Newsletter oder Bestandskundenwerbung versendet, gehört zu den Informationspflichten in jedem Fall die Datenschutzerklärung.