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Kläger siegt gegen Werbe-Mails

Trotz aktiven Widerspruchs, bekam ein Münchner weiter Spam-Mails von einem Pay-TV-Anbieter. Er zog vor Gericht. Nun ist das Urteil gefallen.
23.08.22 | Interessanter Artikel bei Süddeutsche Zeitung
Kläger siegt gegen Werbe-Mails © Pixabay
 

Jeder kennt das: Man checkt seine persönlichen Mails und findet darunter jede Menge Werbung. Viele nervt das, deshalb entziehen sie dem Absender ihre Einwilligung. Danach ist Ruhe - aber nicht immer, wie im Fall eines Münchners, der jetzt in einem Zivilverfahren vor dem Amtsgericht einen Pay-TV-Anbieter wegen seiner Werbe-Mails verklagte und recht bekam.


Im Dezember 2021 hatte der Kläger dem Pay-TV-Anbieter per Mail ausdrücklich widersprochen, seine personenbezogenen Daten für eine werbliche Nutzung zu verwenden. Im Januar dieses Jahres ploppte jedoch erneut Werbung des Pay-TV-Anbieters auf dem Bildschirm des Klägers auf. Daraufhin forderte er das Unternehmen außergerichtlich zur Unterlassung auf. Doch der Pay-TV-Anbieter reagierte nicht.


Da der Münchner überzeugt davon war, dass sein Widerspruch wirksam sei und gemäß Datenschutzverordnung jederzeit und insbesondere formlos erfolgen könne, erhob er Klage. In der Verhandlung vor dem Amtsgericht erklärte der Pay-TV-Anbieter allerdings, dass dem Kläger auf seine Mail vom Dezember hin mitgeteilt worden sei, dass er "ganz einfach die entsprechende Einwilligung im Kundenverwaltungssystem entziehen" könne. Das sei aber nicht geschehen. Da der Kläger dies nicht getan habe, habe man davon ausgehen können, dass die Einwilligung weiterhin Bestand habe. Der zuständige Richter sah dies völlig anders. Er gab der Klage vollumfänglich statt und fand deutliche Worte in seinem Urteil.