Rechtliche Anforderungen für die Nutzung von Social Media Kontakten im Dialog
Es existiert kaum noch ein Unternehmen, dass neben der Nutzung von E-Mail Marketing nicht auch in Social Media aktiv ist. Beide Kanäle eignen sich sowohl zur direkten Kommunikation mit den Empfängern als auch zur Erhebung von Daten.
Über Social Media können Unternehmen leicht neue Kontakte gewinnen – beispielsweise Facebook-Freunde. Es erscheint daher reizvoll, diesen Kontakten auch E-Mails oder Messages zu schicken. Doch gilt es dabei gesetzliche Vorschriften zu beachten, um Rechtssicherheit zu gewährleisten. Zwar gibt es zur geschäftlichen Kommunikation (Werbung etc.) innerhalb sozialer Netzwerke noch keine gesicherte Rechtsprechung oder Meinung in der juristischen Literatur. Es dürfte aber relativ eindeutig sein, dass hier ähnliches gilt wie auch ansonsten zum E-Mail Marketing. Denn das einschlägige Gesetz (UWG) spricht nicht von „EMails“, sondern von „elektronischer Post“. Dazu gehören auch Messages auf Facebook und ähnlichen Diensten. Zu beachten sind jedoch auch die AGB‘s der sozialen Netzwerke, die in der Regel geschäftliche Kommunikation in privaten Messages verbieten.
E-Mail Marketer sollten daher stets versuchen, Ihre Kontakte aus Social Networks zu einem direkten Dialogmarketing Opt-In zu bewegen. So sind Sie im Marketing unabhängig von AGBs der Social Networks und sind rechtlich auf der sicheren Seite.
Soziale Netzwerke ermuntern ihre Nutzer dazu, möglicht viele Informationen von sich preiszugeben – Informationen die sich werblich nutzen lassen. Für E-Mail Marketer mag es daher verlockend klingen, Daten ihrer Social Media Kontakte herunterzuladen und damit die Daten ihrer Newsletter Empfänger anzureichern. Es existiert bisher zwar noch keine gesicherte Rechtsprechung aber es ist anzunehmen, dass dies nicht erlaubt ist. Das dürfte sowohl für private Kontakte, aber auch für Fans von geschäftlichen Seiten auf Social Networks gelten, wenn keine entsprechende Einwilligung zum Transfer der Daten und
zum Nutzen für E-Mail Marketing vorliegt. Daher sollte das Ziel geschäftlicher Social Media Aktivitäten stets der Erhalt eines echten Dialogmarketing Opt-Ins sein – und nicht nur das Generieren von Fans, Followern und Likes. Letztere sind im Zweifel Daten des Social Networks, auf die man keinen Zugriff und keine weitere Nutzungsmöglichkeit hat.
Weitere Fragen und Antworten finden Sie als Download hier: "Tipps: 22 Fragen und Antworten zum Thema E-Mail-Marketing und Recht"
------------------
Weitere aktuelle Studien und Praxiswissen aus Dialogmarketing und E-CRM gibt es stets frisch über: http://twitter.com/artegic
Website der artegic AG: http://www.artegic.de
artegic AG
Zanderstraße 7
53177 Bonn
Tel.: +49 (0)228 22 77 97-0
Fax: +49 (0)228 22 77 97-900
E-Mail: info@artegic.de
Url: www.artegic.de
Über Social Media können Unternehmen leicht neue Kontakte gewinnen – beispielsweise Facebook-Freunde. Es erscheint daher reizvoll, diesen Kontakten auch E-Mails oder Messages zu schicken. Doch gilt es dabei gesetzliche Vorschriften zu beachten, um Rechtssicherheit zu gewährleisten. Zwar gibt es zur geschäftlichen Kommunikation (Werbung etc.) innerhalb sozialer Netzwerke noch keine gesicherte Rechtsprechung oder Meinung in der juristischen Literatur. Es dürfte aber relativ eindeutig sein, dass hier ähnliches gilt wie auch ansonsten zum E-Mail Marketing. Denn das einschlägige Gesetz (UWG) spricht nicht von „EMails“, sondern von „elektronischer Post“. Dazu gehören auch Messages auf Facebook und ähnlichen Diensten. Zu beachten sind jedoch auch die AGB‘s der sozialen Netzwerke, die in der Regel geschäftliche Kommunikation in privaten Messages verbieten.
E-Mail Marketer sollten daher stets versuchen, Ihre Kontakte aus Social Networks zu einem direkten Dialogmarketing Opt-In zu bewegen. So sind Sie im Marketing unabhängig von AGBs der Social Networks und sind rechtlich auf der sicheren Seite.
Soziale Netzwerke ermuntern ihre Nutzer dazu, möglicht viele Informationen von sich preiszugeben – Informationen die sich werblich nutzen lassen. Für E-Mail Marketer mag es daher verlockend klingen, Daten ihrer Social Media Kontakte herunterzuladen und damit die Daten ihrer Newsletter Empfänger anzureichern. Es existiert bisher zwar noch keine gesicherte Rechtsprechung aber es ist anzunehmen, dass dies nicht erlaubt ist. Das dürfte sowohl für private Kontakte, aber auch für Fans von geschäftlichen Seiten auf Social Networks gelten, wenn keine entsprechende Einwilligung zum Transfer der Daten und
zum Nutzen für E-Mail Marketing vorliegt. Daher sollte das Ziel geschäftlicher Social Media Aktivitäten stets der Erhalt eines echten Dialogmarketing Opt-Ins sein – und nicht nur das Generieren von Fans, Followern und Likes. Letztere sind im Zweifel Daten des Social Networks, auf die man keinen Zugriff und keine weitere Nutzungsmöglichkeit hat.
Weitere Fragen und Antworten finden Sie als Download hier: "Tipps: 22 Fragen und Antworten zum Thema E-Mail-Marketing und Recht"
------------------
Weitere aktuelle Studien und Praxiswissen aus Dialogmarketing und E-CRM gibt es stets frisch über: http://twitter.com/artegic
Website der artegic AG: http://www.artegic.de
artegic AG
Zanderstraße 7
53177 Bonn
Tel.: +49 (0)228 22 77 97-0
Fax: +49 (0)228 22 77 97-900
E-Mail: info@artegic.de
Url: www.artegic.de