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Das Double-Opt-in ist die bessere Wahl

Warum Unternehmen beim Anmeldeprozess auf das Double-Opt-in-Verfahren setzen sollten.
CleverReach | 16.11.2017
© CleverReach
 

Der amerikanische Newsletter-Dienst MailChimp stellt in den USA die im System zur Verfügung stehenden Formulare standardmäßig auf Single-Opt-in um und verzichtet damit künftig per default auf das Versenden von Bestätigungs-Mails (Double-Opt-In) bei der Newsletteranmeldung. Nachdem europäische Kunden Bedenken geäußert haben, hat sich das Unternehmen dazu entschlossen, in Europa bei den bestehenden Formularen das Double-Opt-In zu belassen. Optional können Kunden ihre Listen allerdings auf Single-Opt-in umstellen. Die Entscheidung für ein Single-Opt-in und damit der Verzicht auf eine Bestätigungsmail sind einerseits nachvollziehbar. Schließlich gehen so weniger Empfänger und potenzielle Kunden verloren, wenn diese gleich in den Verteiler übertragen werden können. Allzu oft werden die Bestätigungs-Mails von den Nutzern ignoriert oder landen sogar im Spam-Ordner der Empfänger. Das Single-Opt-in ist also praktisch für den Werbetreibenden und gleichzeitig einfacher für den Nutzer. Denn das schnelle Eintragen der E-Mail-Adresse reicht aus, um ab sofort vom Unternehmen die gewünschten Informationen zu bekommen. Andererseits hat das Double-Opt-in einen großen Vorteil. Es beugt einer missbräuchlichen Eintragung von Empfängerdaten in Mailinglisten vor und ist damit die sicherere Bank für Unternehmen ist, die E-Mail-Marketing betreiben. In den USA ermöglicht der Can-Spam-Act das Versenden an x-beliebige Adressaten, ohne dass zuvor eine rechtmäßige Datenerhebung stattgefunden hat, solange neben einiger qualitativer Vorgaben in Bezug auf Absender, Betreff und Inhalt schlussendlich eine einfache Abmeldung erlaubt ist. Diese rechtliche Situation ist die Grundlage für die Änderung bei MailChimp. Der Newsletter-Dienst verfolgt mit der Umstellung aufs Single-Opt-in offensichtlich das Ziel, einen größeren Empfänger-Pool für die Kunden zu generieren. Diese benötigen dann teurere Tarife und die Rendite steigt. Was Unternehmen wissen müssen, im Gegensatz zur deutschen und europäischen Rechtsprechung regelt der Can-Spam-Act lediglich Inhalt, Qualität und Abmeldekriterien, nicht aber die Art und Weise der Datenerhebung sowie etwaige Nachweispflichten. Nur Double-Opt-in gewährleistet einen rechtssicherer Anmeldeprozess Die E-Mail ist bislang der einzige permissionbasierte Kanal im Marketing. Das heißt, der Empfänger einer Nachricht muss seine Einwilligung geben. Dafür ist ein Double-Opt-In nicht zwingend notwendig. Der Softwareanbieter handelt mit seiner Umstellung auf den ersten Blick auch nach hiesiger Rechtsprechung gesetzeskonform. Und ja, wer auf Single-Opt-In setzt, kann auch die 20 und 30 Prozent der Nutzer zu seinen Empfängern zählen, die beim Double-Opt-in nicht auf den Anmelde-Link für einen Newsletter klicken. Empfehlenswert ist dieses Vorgehen trotzdem nicht. Denn am Ende des Tages entscheidet auch im E-Mail-Marketing Qualität nicht Quantität. Wenn auch nicht zwingend vorgeschrieben, bietet das Double-Opt-in werbetreibenden Unternehmen in dieser Hinsicht einiges. Denn in der Regel erhalten sie über dieses Verfahren eine deutlich bessere Qualität ihrer Verteiler-Listen, weil sich der Empfänger bewusst dazu entscheidet, die Informationen eines Unternehmens zu erhalten. Die Bestätigungs-Mail ist zudem schon ein erster Dialog mit dem Empfänger. Der wohl überzeugendste Grund ist aber, dass der Versender im Beschwerdefall in der Nachweispflicht über die rechtmäßige Erhebung der Empfängerdaten steht. Im Klartext heißt das, dass das Einverständnis des Empfängers zum Erhalt werblicher Nachrichten vom Versender nachweislich vorliegen muss. Das werbungtreibende Unternehmen muss also nachvollziehbar belegen können, dass die Eintragung durch den Inhaber der Adresse erfolgt ist. Das ist nur mit einem Double-Opt-In-Verfahren möglich. Also, auch wenn das Single-Opt-In für den Werbetreibenden auf den ersten Blick bequem und performance-steigernd aussieht, langfristig ist es aus rechtlichen Gründen problematisch. Unternehmen sollten daher weiterhin auf das Double-Opt-in setzen. Denn am Ende sind es die Versender selbst, denen rechtliche Konsequenzen und teure Abmahnungen drohen.