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Holocaust-Leugnung auf Facebook in Deutschland erlaubt?

Facebook löscht keine Postings, die den Holocaust leugnen, macht Facebook-Chef Mark Zuckerberg deutlich. Das ist in Deutschland gesetzeswidrig.
Christian Solmecke | 20.07.2018
© Pixabay / Hermann
 
In Deutschland ist die sog. Auschwitzlüge strafbar. Und Facebook ist hierzulande dazu verpflichtet, strafbare Inhalte zu löschen. Warum aber ist das in Deutschland so anders geregelt als in den USA? Rechtsanwalt Christian Solmecke zu den rechtlichen Fragen, die dieser Fall aufwirft:

Facebook-CEO Mark Zuckerberg vertritt die Ansicht, sein Netzwerk solle auch solche Posts nicht löschen, in denen der Völkermord an den Juden im Zweiten Weltkrieg geleugnet werde. Zwar finde er – selbst Jude – so etwas „tief beleidigend“. Doch solange keine absichtlichen Falschnachrichten verbreitet würden, die Aussagen für den Angriff auf jemanden verwendet würden oder Schaden erzeugten, müssten solche Posts auf seinem Netzwerk geduldet werden. Es sei nämlich nicht Ziel des Netzwerks, User davon abzuhalten, etwas Unwahres zu sagen. Für diese Auffassung erntete Zuckerberg viel Kritik - er sei moralisch verpflichtet, dagegen vorzugehen.

Rechtsanwalt Solmecke findet diese Aussage Zuckerbergs zudem reichlich widersprüchlich: "Kurios ist, dass Marc Zuckerberg ausdrücklich betont, man wolle weiterhin gegen Fake News vorgehen. Was aber anderes ist das Leugnen des Holocaust als Fake News? Hier widerspricht sich Zuckerberg meiner Meinung nach selbst.

Doch wie ist überhaupt die Rechtslage - in Deutschland und in den USA?

Darf man nach deutschem Recht den Holocaust leugnen?


In Deutschland ist das Leugnen des Holocausts (sog. Auschwitzlüge) in § 130 Absatz 3 Strafgesetzbuch (StGB) als Volksverhetzung unter Strafe gestellt. Dies gilt auch für Straftaten, die im Internet begangen werden. Danach droht sogar eine Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder eine hohe Geldstrafe. Schon aufgrund der hohen Strafandrohung wird klar, dass es sich hierbei um eine sehr schwere Straftat handelt.

Muss Facebook Holocaust-Leugnungen in Deutschland löschen?


Tatsächlich ist Facebook nach deutschem Recht ausdrücklich verpflichtet, solche strafbaren Äußerungen sofort zu löschen, wenn sie dem Netzwerk gemeldet werden.

Dies ergibt sich zunächst aus dem neuen Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG), das seit Anfang dieses Jahres voll anwendbar ist. Seit dem 1. Januar müssen Betreiber großer sozialer Netzwerke wie Facebook ihren Nutzern ein „leicht erkennbares, unmittelbar erreichbares und ständig verfügbares Verfahren zur Übermittlung von Beschwerden über rechtswidrige Inhalte“ anbieten. In § 1 Abs. 3 NetzDG ist § 130 StGB, der gesamte Tatbestand der Volksverhetzung, erfasst. Ein solcher gemeldeter, eindeutig rechtswidriger Inhalt muss binnen 24 Stunden gelöscht werden. Setzt das Unternehmen das Gesetz nicht sauber um, droht ihm ein Bußgeld in Millionenhöhe.

Darüber hinaus gibt es in Deutschland die sog. Störerhaftung, die in § 10 Telemediengesetz (TMG) schon sehr viel länger geregelt ist. Bereits danach müssen Provider selbst entscheiden, ob ein Inhalt rechtsverletzend ist oder nicht und entsprechende rechtsverletzende Inhalte löschen. Andernfalls können sie zivilrechtlich für diesen Beitrag in die Haftung kommen. Bis zur Geltung des NetzDG wurde diese Regelung nur weniger streng durchgesetzt.

Tatsächlich hält sich Facebook aber wohl an die deutsche Regelung. Medienberichten zufolge werden Beiträge auf Facebook, die von Deutschland aus den Holocaust leugnen, tatsächlich gesperrt. Facebook halte sich an die nationale Gesetzgebung.

Warum ist die Holocaust-Leugnung in Deutschland und USA anders geregelt?


Der Unterschied zwischen amerikanischem und deutschem Recht liegt in den jeweiligen Verfassungen. In der Verfassung der USA ist das „First Amendment“, das erste Grundrecht, u.a. die „freedom of speech“, also die Meinungsfreiheit. Diese darf durch kein Gesetz beschränkt werden, denn die Meinungsfreiheit gilt in den USA als der absolute Kernpfeiler der Demokratie und als ihr oberstes Gebot. Daher darf auch die Holocaustleugnung in den USA nicht verboten werden. In Deutschland hingegen steht die Würde des Menschen an erster Stelle. Und wenn diese verletzt wird, ist dies einer der Gründe, aus denen auch die Meinungsfreiheit durch ein Gesetz beschränkt werden darf. Aufgrund der besonderen historischen Verantwortung Deutschlands hat sich der Gesetzgeber daher entschlossen, die Leugnung des Völkermords an den Juden im Zweiten Weltkrieg seit 1994 unter Strafe zu stellen.

Zwar ist die Tatsache, dass es in Deutschland eine Meinung gibt, die als solche verboten ist, nicht unumstritten. Allerdings hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) schon 1994 entschieden, dass das Leugnen des Holocausts überhaupt nicht unter das Grundrecht der Meinungsfreiheit fällt. Denn das Grundrecht schützte nur Meinungen, nicht aber die Verbreitung falscher Tatsachenbehauptungen. Und bei der Auschwitzlüge handele es sich „um eine Tatsachenbehauptung, die nach ungezählten Augenzeugenberichten und Dokumenten, den Feststellungen der Gerichte in zahlreichen Strafverfahren und den Erkenntnissen der Geschichtswissenschaft erwiesen unwahr ist.“
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Rechtsanwalt Christian Solmecke hat sich als Partner der Kanzlei WILDE BEUGER SOLMECKE auf die Beratung der Internet- und IT-Branche spezialisiert.