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Bei Abmahnung zur Wehr setzen?

Abmahnumfrage: 47% aller teilnehmenden Online-Händler wurden abgemahnt
Sabine Schenk | 28.01.2020

Gemäß der aktuellen Abmahnumfrage von Trusted Shops, bei der 2.865 Händler teilgenommen haben, wurden 47 % der Online-Händler abgemahnt.

Zeitraum

42% der Befragten gaben an, im Zeitraum von Oktober 2018- Oktober 2019 abgemahnt worden zu sein, wobei sie im Durchschnitt 2,4 Abmahnungen erhielten.

Abmahngründe

Die häufigsten Abmahngründe lagen in Verstößen in Bezug auf das Widerrufsrecht (15%), Verstöße in Bezug auf die Produktkennzeichnung (14%) und fehlerhaften Grundpreisangaben (12%).

Abmahngründe lagen auch im Datenschutzrecht (3%) oder in Verstößen gegen das Verpackungsgesetz (3%).

Existenz bedroht

Mehr als jeder zweite Teilnehmer (51%) gab an, dass durch Abmahnungen die eigene Existenz bedroht wurde. Auch Teilnehmer, welche noch keine Abmahnung erhalten hatten, gaben mit 56% an, sich durch potenzielle Abmahnungen in ihrer Existenz bedroht zu sehen. Dies liegt vor allem daran, dass sich Abmahnvereine zunehmend wirtschaftlich schwächere, kleinere Unternehmen abmahnen, bei welchen schon wenige Anmahnungen oder Vertragsstrafen zur Geschäftsaufgabe führen können. Interessant ist auch, dass am häufigsten Mitbewerber mit einem Rechtsanwalt (45%) abmahnen, gefolgt durch den IDO Verband mit 25%.

Entwicklung

Laut der Umfrage steigt der Wert einer Abmahnung seit Jahren stetig an.

Zum Vorjahr stieg der durchschnittliche Wert der Abmahnung laut den teilnehmenden Befragten um 40% an und liegt derzeit bei 1.936 €. Dies kann auch daran liegen, dass die Zahl der durch Mitbewerber ausgesprochenen Abmahnungen gestiegen ist.

Kosten bei Verstoß gegen unterschriebene Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung

Die durchschnittliche Höhe bei einem erstmaligen erneuten Verstoß gegen die Verletzung der unterschriebenen Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung liegt bei 3.500 € und die durchschnittliche Höhe bei mehrmaligen Verstößen bei 7.300 €.

Hervorzuheben ist, dass sich 64% der Abgemahnten zur Wehr gesetzt haben, wobei 76% mit ihrem Widerspruch erfolgreich waren.  Dabei konnten 23% die Abmahnung vollständig zurückweisen, 25 % die Unterlassungserklärung zu Gunsten des Abgemahnten geändert (modifiziert) werden und 16% haben die Abmahnung akzeptiert, aber mussten die Kosten (teilweise) nicht zahlen.

Quelle: https://business.trustedshops.de/blog/trusted-shops-abmahnumfrage-2019-liegt-vor

Fazit:

Wenn Sie eine Unterlassungserklärung unterschreiben, schließen Sie einen Vertrag ab, der unter Umständen 30 Jahre lang gilt. Nach unserer Erfahrung liegen geforderte Zahlungen wegen Verstößen

gegen unterschriebene Unterlassungserklärungen auch höher, als in der Studie angegeben (z.B. 50.000 €).

Es zeigt sich somit, dass eine Abmahnung auf keinen Fall ignoriert oder ungeprüft die Unterlassungserklärung unterschrieben werden sollte.

So hilft Ihnen die Anwaltskanzlei Schenk Datenschutz GmbH:

Unsere Expertise liegt unter anderem in sehr guten offensiven und defensiven Abwehrstrategien von Abmahnungen.

Frau Rechtsanwältin Schenk, Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz (Marken-, Medien-, Wettbewerbs-, Patentrecht) steht Ihnen mit ihrer rechtlichen Expertise beratend zur Seite.

 

Sie brauchen rechtliche Beratung? Rufen Sie uns an für eine kostenlose Ersteinschätzung oder schreiben Sie uns eine E-Mail. Wir unterstützen Sie gerne, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben. Nehmen Sie Kontakt auf.

info@europajurist-schenk.com

Tel: 08333 / 926936-0  

oder                                         

Tel: 089 / 2154387-7

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Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz Europajuristin (Univ. Würzburg) TÜV-zertifizierte Datenschutzbeauftragte(TÜVSüd)