So gibt der Spam-Filter grünes Licht für Newsletter
„Sie haben gewonnen“ oder „Verdoppeln Sie Ihr Einkommen“ sind selbst für schlechte Spam-Filter keine Herausforderung. Da aber sicherlich jeder schon einmal die Erfahrung gemacht hat, dass die eigene E-Mail oder die eines wichtigen Absenders im Spam-Filter hängen blieb, stellt sich die Frage, wie der eigene Newsletter sicher beim Empfänger im Posteingang ankommt. Hier die Antwort.
Um zu verstehen, dass man Spam-Keywords wie „gratis“ oder „kostenlos“ nicht übermäßig in einem Newsletter verwendet, benötigen Sie keine professionellen Marketingexperten. Für alles andere hingegen schon, denn mit der richtigen Wortwahl oder der Vermeidung irreführender Betreffzeilen und Absendernamen ist es bei weitem nicht getan.
Authentizität des Absenders und Whitelisting
Zunächst einmal sollte die Versand-Domain verifiziert werden. Dafür existieren Verfahren wie das Sender Policy Framework (SPF), DomainKeys Identified Mail (DKIM) oder Domain-based Message Authentication, Reporting and Conformance (DMARC). Sie alle dienen dazu, um die Authentizität von Versandadressen zu gewährleisten und Missbrauch zu unterbinden. Ihr E-Mail-Dienstleister sollte diese Verfahren unterstützen, damit Ihr Newsletter am Spam-Filter vorbeikommt.
Darüber hinaus ist ein Whitelisting existenziell. Deshalb arbeitet Interactive One ausschließlich mit Dienstleistern zusammen, die von der Certified Senders Alliance (CSA) zertifiziert wurden. Die Allianz stellt rechtliche und technische Qualitätsmaßstäbe für kommerzielle E-Mails auf und hat sich als unabhängige Instanz zwischen den Mailprovidern und E-Mail-Marketeers etabliert.
Content, Rechtliche Verpflichtungen und Double-Opt-In (DOI)
Achten Sie auch auf das Text-Bild-Verhältnis. Sehr bildlastige oder gar ausschließlich aus Bildern bestehende E-Mails führen direkt in den Spam-Ordner. Auch E-Mails mit Anhängen enden hier. Um das zu vermeiden, muss der Newsletter zudem ein Impressum sowie einen Abmeldelink enthalten. Wer eines dieser Elemente nicht berücksichtigt, verstößt gegen geltendes Recht – Stichwort Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) - und läuft womöglich in teure Abmahnungen bzw. Unterlassungserklärungen hinein.
Die DSGVO sieht zudem vor, dass jeder Nutzer dem Erhalt kommerzieller E-Mails zustimmen muss. Vorgeschrieben ist das Double-Opt-In Verfahren (DOI), d. h., nachdem der Nutzer dem Erhalt zugestimmt hat, muss er diese Zustimmung noch einmal bestätigen. Professionelle E-Mail-Dienstleister dokumentieren die Zustimmung maximal rechtssicher, um sie im Fall von Beschwerden belegen zu können.
Mehr Kontrolle mit dem Mailing Monitor
Zusätzlich fördert eine hohe Listqualität den Versand Ihrer E-Mails. Die permanente Bereinigung der Versandlisten verhindert, dass Sie kontinuierlich Kontakte anschreiben, die keine Response erzeugen. So umgehen Sie auch die gefürchteten Spamtraps, die zu einem Blacklisting führen können. Ihr Engagement beim Säubern der Versandlisten erhöht die Reputation Ihrer Versand-IPs.
Wenn Sie dann noch die passende Versandfrequenz finden, haben Sie schon viel richtig gemacht. Dafür sollten Sie Vorabtests zur Zustellbarkeit durchführen und anhand der Ergebnisse ggf. Ihre Werbemittel bzw. einzelne Elemente wie den Absender oder den Betreff nachjustieren.
Die Interactive One stellt ihren Kunden dafür den Mailing Monitor zur Verfügung. Damit werden kommerzielle E-Mails z. B. bzgl. CSA ausgewertet, Betreffzeilen und Absendernamen überprüft, die Mails auf Spam-Keywords gecheckt und die passende Versandfrequenz ermittelt. Alles exzellente Tools, um am Spam-Filter vorbei den Posteingang des Empfängers zu erreichen.