Tipps zur EU-Datenschutz-Grundverordnung
Durch die neue EU-Datenschutzgrundverordnung hat sich insbesondere im E-Mail-Marketing vieles verändert.
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DSGVO: Zwingende Identitätsprüfung
Vor einer Datenauskunft muss als Teil der Betroffenenrechte die Identität der Antragstellerin überprüft werden. Verschiedene Methoden möglich.
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5 DSGVO-Urteile: So vermeiden Sie teure Fehler
Wir zeigen, wie die deutsche Rechtssprechung nach den Inhalten der DSGVO handelt und stellen eine Sammlung neuer Urteile vor.
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Valentinstag-Mailing ohne Sperrlisten-Ärger
Pseudonymisiert oder anonymisiert? Die DSGVO stellt hohe Anforderungen an E-Mail-Sperrlisten, die Versender auch am Valentinstag beachten sollten.
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Nach DSGVO ist vor ePrivacy
Die ePrivacy-Verordnung wird Vorrang vor der DSGVO haben. Was ist mit dieser Verordnung geplant? Wann tritt sie in Kraft? Welche Inhalte hat sie?
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DSGVO: Haben Werbe-Einwilligungen ein Verfallsdatum?
Wie lange dürfen Daten für Direktwerbung verwendet werden? Für Datenschützer verfällt eine Werbe-Einwilligung nicht bei regelmäßiger Verwendung.
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DSGVO als Türöffner für semantisches Targeting
Für semantisches Targeting werden keine personenbezogenen Daten erhoben. Die Werbewirksamkeit basiert auf dem inhaltlich perfekt passenden Umfeld.
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Widerruf und Datenlöschung gemäß DSGVO
Widerruf der Einwilligung und Löschverlangen: Was nun? Was änderte sich durch die DSGVO? Daten zum Zulässigkeitsnachweis müssen nicht gelöscht werden.
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DSGVO: Löschen und die Beweise sind weg?
In diesem Beitrag geht es um das „Recht auf Vergessenwerden“, was also passiert, wenn ein Betroffener die Löschung seiner Daten verlangt.
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Künstliche Intelligenz – trotz DSGVO ein Markt der Zukunft?
Was steckt hinter der Strategie „Künstliche Intelligenz“ der Bundesregierung und was hat die DSGVO damit zu tun?
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DSGVO-Mythos „Berechtigtes Interesse genügt“
Im E-Mail Marketing hält sich im Zusammenhang mit der DSGVO der Mythos „Berechtigtes Interesse genügt“. Nötig ist eine differenzierte Betrachtung.
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Next step DSGVO: Das sollten Sie künftig beim Anmeldeprozess zu Ihrem Newsletter beachten!
Viele Firmen haben die Einwilligungen hektisch nachqualifiziert. Die Ergebnisse sind oft ernüchternd. Stellt sich die Frage: Wie muss es weitergehen?