Marketing-Börse PLUS - Fachbeiträge zu Marketing und Digitalisierung
print logo

Adressverlust durch Double-Opt-in bremsen

Es gibt immer noch Missverständnisse was das Double-Opt-in-Verfahren angeht. Dabei gibt es einige bewährte Verfahren, Enttäuschungen zu vermeiden.
Torsten Schwarz | 30.01.2020
Adressverlust durch Double-Opt-in bremsen © BRITA
 

Noch immer verstehen nicht alle Menschen das Double-Opt-in-Verfahren. Sie geben ihre E-Mail-Adresse ein und wundern sich dann, dass kein Newsletter kommt.

Bis zu fünfzig Prozent beträgt der Anteil der Menschen, die zwar ihre E-Mail-Adresse hinterlassen, dann aber nicht den Bestätigungslink in der Double-Opt-in-Mail anklicken. Im besten Fall lässt sich der Anteil auf fünf Prozent drücken. Die folgenden Maßnahmen helfen, Stolpersteine zu beseitigen.

 

Falsche E-Mail-Adressen vermeiden

Wer eine falsche E-Mail-Adresse eingibt, dem können Sie auch keine DOI-Mail zusenden. Prüfen Sie daher vorab, ob die eingegebene Adresse auch zustellbar ist. Lassen Sie Ihr System erst gar keine falschen Adressen akzeptieren.

 

Deutlicher Hinweis auf der Bestätigungsseite

Nach der Eingabe der E-Mail-Adresse wird eine Bestätigungsseite angezeigt. Weisen Sie auf der Bestätigungsseite unzweideutig darauf hin, dass der Vorgang noch nicht beendet ist und ein weiterer Schritt seitens des Nutzers erforderlich ist. Der Nutzer glaubt vielleicht, dass es reicht, die E-Mail-Adresse einzugeben. Belehren Sie ihn eines Besseren.

 

Für Verständnis werben

Erläutern Sie kurz das DOI-Verfahren und sagen Sie welche Vorteile dieser zusätzliche Schritt für die Empfänger hat: Vertrauen, Sicherheit, Schutz vor Missbrauch.

 

Bestätigungsseite ohne ablenkende Elemente

Auf der Bestätigungsseite sollte nichts sein, was die Aufmerksamkeit ablenkt, denn Sie wollen ja, dass ich jetzt gleich Ihre DOI-Mail bestätige und nicht auf Ihrer Website stöbere.

 

Beschreiben Sie die konkreten Schritte

Sagen Sie klipp und klar, dass der Nutzer jetzt in sein Postfach schauen soll. Sagen Sie, wie Absender und Betreff der E-Mail lauten, die er jetzt dort findet. Sagen Sie ihm, dass er dort den Bestätigungslink anklicken soll. Wenn Sie ganz schlau sind, lesen Sie aus der Adresse, dass ich ein GMX- oder Web.de-Konto habe und leiten mich mit einem Klick sofort dorthin.

Adressverlust durch Double-Opt-in bremsen @ Edenred


Weisen Sie auf den Spamordner hin

Machen Sie die Nutzer darauf aufmerksam, dass die E-Mail eventuell auch im Spamordner landen könnte. Wenn die DOI-Mail also nicht da sein sollte, ist es ratsam, einen Blick in den Spamordner zu werfen.

 

Klare Sprache bis zum Ende

Verwenden Sie konsequent auf der Bestätigungsseite sowie im Betreff und Text der E-Mail den Begriff  „Bestätigung“ oder „bestätigen“. Klare Sprache von Anfang an vermeidet Missverständnisse durch Unverständnis. Sie können auch von „Aktivierungslink“ und „aktivieren“ sprechen. Wichtig ist nur, dass möglichst viele Ihrer Empfänger verstehen, was sie tun sollen und dies auch tun. Welches Wording besser funktioniert, können Sie auch durch Testen ermitteln.

 

DOI-Mail sofort schicken

Ja, sofort. Bitte stellen Sie sicher, dass Ihr E-Mail-Service-Provider die DOI-Mail innerhalb von Zehntelsekunden rausschickt. Auch an Tagen, an denen gleichzeitig ein Millionen-Newsletter rausgeht. Die DOI-Mails müssen priorisiert vor sämtlichen anderen E-Mails versendet werden. Die meisten Menschen machen nämlich Folgendes: Sie folgen Ihrer Aufforderung und schauen sofort ins Postfach. Und wenn da nichts ist, dann machen sie etwas anderes. Wenn dann die DOI-Mail nach einer Minute doch noch eintrudelt, sind sie längst weg. Und beim nächsten E-Mail-checken ist Ihr Newsletter längst wieder vergessen und die DOI-Mails wird gelöscht.

 

Handlungsaufforderung im Betreff

Schreiben Sie unmissverständlich zwei Dinge gleich in den Betreff Ihrer DOI-Mail: Erstens, dass ich etwas tun muss und zweitens, was ich tun muss. Etwa so: „Bitte bestätigen“. Schwirrt diese E-Mail irgendwo zwischen meinen vielen Mails herum, sehe ich gleich, was ich da tun soll. Und wenn Ihr Absender so ist, dass ich mich an Sie erinnere, dann kann ich es auch dem kürzlich angeforderten Newsletter zuordnen. Nur für den Fall, dass ich aus welchen Gründen auch immer nicht Ihrem Befehl folgen konnte, sofort in mein Postfach zu schauen.

 

Klare Handlungsaufforderung in der DOI-Mail

Schreiben Sie so wenig wie möglich, damit Ihre DOI-Mail gelesen wird. Schreiben Sie aber das Wichtigste unzweideutig rein: Dass ich den Newsletter nur bekomme, wenn ich bestätige. Und sagen Sie mir, wie das geht: Nämlich indem ich den Bestätigungslink anklicke. Und damit die Transparenz der Einwilligung komplett ist, sagen Sie mir noch einmal, zu was ich da genau einwillige. Das Wichtigste jedoch: Der Bestätigungslink muss im Vorschaufenster liegen.

 

Der Link muss sichtbar sein

Manche besonders sicherheitsbewussten Unternehmen misstrauen jeder E-Mail und erlauben es daher nicht, Links in E-Mail direkt anzuklicken. In solchen Fällen muss man den Link markieren und kopieren können, um ihn anschließend in das Browserfenster einzufügen und aufzurufen.

 

Ein guter CTA-Button wirkt Wunder

Das Eine ist der sichtbare Hyperlink und das Andere ist ein auffälliges grafisches Element. Ein großer roter Knopf mit dem Text „bestätigen“. Wer einen Gutschein für Newsletter-Empfänger hat, visualisiert diesen oft gerne als CTA (Call-to-Action=Handlungsaufforderung).

 

Eine freundliche Erinnerung

Eine Erinnerung an das noch nicht bestätigte Opt-In bringt manchmal noch zusätzliche Bestätigungen, die ansonsten verloren gewesen wären. Andererseits bewegen Sie sich juristisch auf dünnem Eis. Im Handel gibt es Unternehmen, die so arbeiten, Banken und Versicherungen würde ich es nicht empfehlen.


Weitere Tipps zur Optimierung des eigenen E-Mail-Marketing gibt es im Seminar E-Mail-Marketing-Masterclass.