Double-Opt-in-Verfahren rechtskonform umsetzen
Doppelt hält bekanntlich besser – das gilt auch im Email Marketing! Um personenbezogene Daten wie Email Adressen zu werblichen Zwecken speichern und verwenden zu dürfen, bedarf es der nachweislichen Einwilligung der betroffenen Personen. Wer auf Nummer sicher gehen will, nutzt dazu ein Double-Opt-in – ob Newsletter-Anmeldung, Event-Teilnahme oder Content-Download zur Leadgenerierung.
Laut den Email Marketing Benchmarks 2020 nutzen mittlerweile 89 Prozent der Unternehmen das Double Opt In Verfahren bei der Newsletter-Anmeldung. Insbesondere zu Beginn einer Kommunikation – wie bei der Gewinnung von Newsletter-Abonnenten oder auch bei der Leadgenerierung mit nutzwertigem Content üblich – ist ein professioneller und rechtskonformer Umgang mit den persönlichen Daten eines Interessenten unverzichtbar.