Die 33 besten Newsletter-Tipps
Tipps für einen hochwertigen Newsletter-Verteiler
Die Basis eines jeden Newsletters ist die Mailingliste. Denn ohne Empfänger*innen kein Newsletter. Grundsätzlich gilt hierbei: Qualität vor Quantität.
Behalten Sie hierbei die folgenden Tipps im Hinterkopf:
Keine E-Mail-Adressen kaufen
Regel Nummer eins im Newsletter Marketing: der käufliche Erwerb von E-Mail-Adressen ist tabu. Auch wenn dieser Weg zunächst vielleicht verlockend klingen mag, sprechen viele Gründe ausdrücklich dagegen.
Gekaufte E-Mail-Listen sind häufig nicht nur fehlerhaft, sondern meist auch veraltet. Einen Teil der Adressen können Sie also überhaupt nicht nutzen. Der andere Teil interessiert sich höchstwahrscheinlich sowieso nicht für Ihren Newsletter. Und Spamfilter sind mittlerweile sehr gut darin geworden, unerwünschte Mails zu identifizieren und zu blocken.
Außerdem: E-Mail-Adressen kaufen widerspricht den datenschutzrechtlichen Anforderungen. Denn bevor ein Newsletter versendet wird, muss immer die Einwilligung der Empfänger*innen eingeholt werden. Das ist bei gekauften Adressen logischerweise nicht der Fall. Für Ihren Newsletter-Erfolg sind gekaufte Adresslisten somit wertlos und Ihr Geld an anderer Stelle besser aufgehoben.
Datenschutz beachten
Im Newsletter Marketing führt kein Weg an ihm vorbei: dem Datenschutz.
Wir haben es oben bereits kurz erwähnt: Spätestens seit dem Inkrafttreten der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) darf Ihr Newsletter-Verteiler nur aus E-Mail-Adressen bestehen, die dem Erhalt Ihrer E-Mail ausdrücklich zugestimmt haben. Wie Sie diese Einwilligung einholen?
Das Double-Opt-In Verfahren hat sich hierbei als bester und rechtssicherster Anmeldeprozess etabliert. Das Doi funktioniert im Prinzip so: Ein*e potenzielle*r Interessent*in meldet sich für Ihren Newsletter an. Anschließend erhält diese*r eine Mail mit einem individuellen Bestätigungslink. Erst mit Klick auf diesen Link willigt der*die Empfänger*in aktiv dem Empfang Ihres Newsletter ein und Sie haben einen Kontakt mehr in Ihrem E-Mail-Verteiler.
Auch wichtig: Ein DSGVO-konformer Newsletter muss zum Beispiel auch immer einen Abmeldelink und das Impressum enthalten.
Unbedingt weiterlesen, um mehr spannede Tipps zu erfahren.