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KI-generierte Bilder nicht Copyright geschützt

Prager Gericht urteilt: KI-generierte Bilder sind nicht urheberrechtlich geschützt. Klägerin kann Anspruch auf Verletzung nicht geltend machen.
22.04.24
KI-generierte Bilder nicht Copyright geschützt © freepik / EyeEm
 

- Prager Gericht: KI-generierte Bilder nicht urheberrechtlich geschützt
- Unternehmen nutzte KI-System DALL-E für Webseitenbild
- Klägerin scheitert mit Anspruch auf Urheberrechtsverletzung

In einem aktuellen Fall vor dem Stadtgericht Prag wurde eine wegweisende Entscheidung bezüglich der Nutzung von KI-generierten Bildern getroffen, berichtet Stefan Krempl auf Heise.


Die Klage betraf ein Bild, das von einem KI-System namens DALL-E erstellt wurde und auf einer Webseite verwendet wurde. Das Gericht entschied, dass solche Bilder nicht dem Urheberrechtsschutz unterliegen, da sie nicht von einem menschlichen Schöpfer stammen. Dieser rechtliche Standpunkt entspricht der gängigen Rechtsprechung in der EU, die besagt, dass nur menschliche Kreatoren Urheberrechte an ihren Werken geltend machen können. Die Klägerin argumentierte, dass sie das Urheberrecht besitze, da sie das Bild durch spezifische Anweisungen generiert habe. Jedoch konnte sie diese Behauptung nicht nachweisen, und das Gericht entschied zugunsten der Beklagten.

Die Entscheidung des Gerichts hat weitreichende Konsequenzen für die Nutzung von KI-generierten Bildern. Unternehmen, die solche Bilder verwenden, können keine exklusiven Rechte an ihnen geltend machen, was bedeutet, dass sie von anderen kopiert und kommerziell genutzt werden können, ohne dass eine Urheberrechtsverletzung vorliegt.

Das Gericht machte deutlich, dass zusätzliche Bearbeitungen erforderlich sein können, um den Urheberrechtsschutz zu erlangen. Es reicht nicht aus, einfache Änderungen vorzunehmen, wie zum Beispiel das Anpassen von Kontrasten. Stattdessen müssen kreative Eingriffe vorgenommen werden.

Es ist wichtig zu beachten, dass die rechtliche Behandlung von KI-Kunstwerken je nach Land unterschiedlich sein kann. Während einige Länder strengere Anforderungen an den Urheberrechtsschutz stellen, erkennen andere möglicherweise bereits geringfügige Bearbeitungen als ausreichend an. Dies zeigt die Komplexität und Vielfalt der rechtlichen Landschaft im Bereich der KI-Kunst.