Einwilligungen rechtsicher einholen
Nicht nur E-Mail-Marketing ist ohne explizite Einwilligung verboten. Beim Einholen sind spezifische Regeln einzuhalten.
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Ist Ihr Newsletter abmahnfest?
Sie haben es geschafft, relevanten, zielgruppengerechten Content für Ihren Newsletter zusammenzustellen. So versenden Sie rechtssicher und abmahnfest.
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Werbeeinwilligung – Kopplung erlaubt!?
Die Rechtsprechung stellt deutliche Anforderungen an Pflichtinhalt und Nachweisbarkeit von Werbeeinwilligungen.
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Mitstörerhaftung auch ohne unmittelbaren Auftrag
Wenn ein Werbepartner unaufgefordert Werbung per E-Mail schickt, haftet auch das werbende Unternehmen auf Unterlassung.
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Rechtliche Regelungen von Cookies
Fast alle Webseiten verwenden Cookies. Wie ist die Nutzung aber rechtlich geregelt? Deutsche Opt-Out-Regel verstößt gegen EU-Recht.
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Bewertungsanfrage in Rechnung ist unzulässige Werbung
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass eine Bewertungsanfrage in einer Rechnung eine Werbung darstellt, die der Zustimmung des Empfängers bedarf.
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Gutscheincode ist Werbung
Bekommt der Kunde einen Gutscheincode per E-Mail zur Kundenrückgewinnung, ist dies Werbung im Sinne des § 7 UWG.
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E-Mail-Werbung ohne ausdrückliche Einwilligung
Um E-Mail-Werbung ohne ausdrückliche Einwilligung zu versenden, müssen mehrere Vorgaben nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb erfüllt sein.
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Das Double-Opt-in ist die bessere Wahl
Warum Unternehmen beim Anmeldeprozess auf das Double-Opt-in-Verfahren setzen sollten.
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FAQ zur neuen DSGVO
Lead-Generierung, Marketing Automation, Einwilligungen - was ändert sich? Antworten auf die wichtigsten Fragen, um horrende Strafen zu vermeiden.
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DSGVO: Was man über Alt-Einwilligungen wissen muss
Ab dem 25.05.2018 gelten neue Anforderungen für rechtssichere Einwilligungen. Auch für zuvor gewonnene E-Mail-Adressen gilt kein Bestandsschutz.
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BGH: Anforderungen an eine rechtssichere Einwilligung
Der BGH hat erstmals explizit gesagt, wie eine Einwilligung auszusehen hat. Angaben zu Produkten und Medien sind oft zu vage und damit unwirksam.