Einwilligungen rechtsicher einholen
Nicht nur E-Mail-Marketing ist ohne explizite Einwilligung verboten. Beim Einholen sind spezifische Regeln einzuhalten.
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Kriterien für eine rechtssichere Einwilligung
Damit Einwilligungen auch nach der neuen DSGVO wirksam bleiben, müssen sie viele Aspekte erfüllen, die bisher meist vernachlässigt wurden.
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Welche Daten und Informationen sind relevant für die Personalisierung?
Dass Personalisierung im digitalen Dialogmarketing wichtig ist, ist kein Geheimnis.
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Richtlinie für zulässiges E-Mail Marketing
In sechster Auflage beantwortet die Richtlinie Fragen rund um korrekte Einwilligungen, Datenschutz und rechtliche Folgen von Nichtbeachtung.
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Rechtslage im E-Mail-Marketing ändert sich
Die neue EU-Datenschutz-Grundverordnung zwingt Unternehmen, sich stärker mit den rechtlichen Grundlagen des E-Mail-Marketings zu beschäftigen.
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Wann benötigt man ein Opt-In zur Datenspeicherung und -analyse?
Grundsätzlich gilt, dass nicht immer eine Einwilligung des Betroffenen zur Erhebung und weiteren Verwendung von Daten erforderlich ist.
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Big Data & Recht: Daten aus verschiedenen Quellen zusammenführen
Dürfen insbesondere externe Daten hinzugezogen/abgeglichen und dürfen Datensätze verschmolzen werden, wenn sie von ein und demselben Kunden stammen?
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Login mit Facebook – Wie Sie aus Faulheit Ihren Nutzen ziehen
Social Media Konnektoren ermöglichen es, sich ohne viel Aufwand oder Zeitverlust mit dem persönlichen Social Media Profil in Onlineshops einzuloggen.
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Rechtssichere Einwilligung auch im B2B
Wann sind E-Mails erlaubt? Wie sollte die Einwilligung gestaltet sein, damit es keine Beschwerden gibt? Welche Vorschriften gelten nun?
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Haben E-Mail-Opt-ins ein Verfallsdatum?
Denken Sie an Ihre E-Mail-Reputation und fragen Sie Ihre Empfänger immer mal wieder nach einer Bestätigung ihres Opt-ins!
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Social Media Marketing & Recht
Rechtliche Stolperfallen im Umgang mit Facebook und anderen Plattformen erkennen und mit Hilfe dieses Buches geschickt umgehen.
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E-Mail-Werbung: Abschied vom Double-Opt-In?
OLG München sieht die Bestätigungsanfrage per E-Mail als Verstoß gegen das Verbot der Zusendung ungewollter E-Mail-Werbung.