- Einwilligung zur Newsletter-Zusendung notwendig
- DSGVO und Löschfristen
- Regelmäßige Kontaktaufnahme
Die Einwilligung zur Zusendung von Newslettern ist entscheidend und muss vorliegen, bevor Marketing-E-Mails verschickt werden dürfen. Diese Einwilligung gilt in der Regel zeitlich unbegrenzt, solange sie nicht widerrufen wird.
Ein Amtsgericht in München hat entschieden, dass eine Einwilligung nach etwa vier Jahren erlöschen kann, wenn der Empfänger in diesem Zeitraum keine Newsletter erhalten hat. In einem konkreten Fall erklärte das Gericht, dass eine ursprünglich erteilte Einwilligung nicht mehr wirksam war, da der Empfänger seit vier Jahren keine Newsletter mehr erhalten hatte, berichtet hamburg040.com.
Die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) sieht keinen festen Zeitraum für das Erlöschen von Einwilligungen vor. Die Gerichtsentscheidung zeigt jedoch, dass bestimmte Umstände zum Erlöschen der Einwilligung führen können.
Unternehmen sollten regelmäßig per Newsletter mit ihren Abonnenten in Kontakt bleiben, nicht nur aus Datenschutzgründen, sondern auch aus Marketingperspektive. Eine durchdachte Newsletter-Marketingstrategie ist daher empfehlenswert.