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Social Media: Was ist beim Impressum zu beachten?

Auch für den Inhalt des Impressums in sozialen Netzwerken gelten die gleichen Regeln wie für eine normale Unternehmens-Webseite.
SRD Rechtsanwälte | 18.06.2013
Zu den Angaben für das vollständige Impressums gehört die Anschrift desjenigen, der für das Profil verantwortlich ist: Name und Vorname, Straße, Hausnummer, Ort und Postleitzahl müssen erwähnt sein.

Bei juristischen Personen- und das sind Unternehmen- muss der vollständige Gesellschaftsname mit Formzusatz genannt werden und der Name des Vertretungsberechtigten. Für die schnelle Kontaktaufnahme sind Telefonnummer und E-Mailadresse ebenfalls aufzuführen.

Sollte das entsprechende Unternehmen auch im Handelsregister eingetragen sein, so müssen Sie auch die Registernummer sowie den Namen des Registergerichts angeben. Des Weiteren muss die Umsatzsteueridentifikationsnummer angegeben werden.