Nach OLG München sind Double-Opt-In- Bestätigungs-E-Mails unzulässig, wenn kein Nachweis über das Vorliegen einer Einwilligung geführt werden kann.
29.11.2012
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Martin Schirmbacher
Die Einwilligung (Opt-In) eines Empfängers zum Erhalt von Newslettern und Marketing Mails muss vom Versender rechtssicher nachweisbar sein.
01.08.2012
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Stefan Mies
BGH bestätigt: Double-Opt-In für E-Mail-Werbung, Kein Double-Opt-In für Telefonwerbung.
23.01.2012
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Jens Eckhardt
Social Plug-Ins erschließen neue Reichweiten, sind aber rechtlich kritisch. Rechtssichere Datenerhebung ist oftmals ein technisches Problem.
09.09.2011
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Stefan Mies